AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung der Bedingungen
1.1 Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der WKN Datentechnik GmbH liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Anders lautende Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der WKN Datentechnik GmbH selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.2 Für die Erstellung bzw. Überlassung von Software gelten darüber hinaus unsere Geschäftsbedingungen für Softwareerstellung und –überlassung.
1.3 Für die Bereitstellung / Vermietung von Leistungen auf einem Internet-Server gelten darüber hinaus unsere Geschäftsbedingungen für Internet-Hosting.
1.4 Für die Lieferung und Aufstellung von Einbruchmeldeanlagen gelten darüber hinaus unsere Geschäftsbedingungen für Einbruch- u. Brandmeldeanlagen.
2 Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2.2 Technische Angaben und Beschreibungen in Angeboten und zugehörigen Unterlagen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
2.3 Die Verantwortung für die Auswahl der zu liefernden IT-Anlage und der mit dieser beabsichtigten Ergebnissen trägt der Kunde. Dem Lieferanten ist nicht bekannt, welchen Gebrauch der Kunde von der IT-Anlage machen will. Diese Einschränkung gilt nicht, falls eine Beratung durch uns expliziter Bestandteil des Vertrages ist.
2.4 Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
3 Lieferung
3.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Wir sind zur Einhaltung einer ggf. vereinbarten Lieferfrist nur verpflichtet, wenn der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat.
3.3 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist.
3.4 Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Das Gleiche gilt bei Eintritt außerhalb des Willens liegender unvorhergesehener Ereignisse wie z.B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, Streik, Aussperrung, Unfälle oder Verkehrsstörungen.
3.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese in für den Kunden zumutbarer Art und Weise erfolgen.
3.6 Technische und gestalterische Abweichungen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen, insbesondere aber nicht ausschließlich, im Zuge des technischen Fortschritts, sind zulässig, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und dadurch der vertragsmäßige Zweck nur unerheblich eingeschränkt wird.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer frei Versandstelle. Falls nicht anders vereinbart, gehen alle Versandkosten, insbesondere Transportkosten und Transportversicherung zu Lasten des Kunden.
4.2 Die Preisermittlung für Dienstleistungen erfolgt basierend auf der jeweils gültigen Preisliste ab Inanspruchnahme der WKN Datentechnik GmbH. Dienstleistungen werden in Einheiten je angefangene 15 Minuten, mindestens jedoch 30 Minuten, berechnet.
4.3 Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der gelieferten Waren Kosten für Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, bestimmen sich diese nach unserer jeweils gültigen Preisliste und werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.4 Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur per Vorauskasse oder Nachname. Zahlungen aufgrund von Rechnungen – soweit dies vereinbart ist – sind innerhalb von 7 Tagen rein netto ohne Abzüge fällig.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
5.2 Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf unser Eigentum an der Vorbehaltsware hinzuweisen. Weiterhin ist er verpflichtet, uns unverzüglich telefonisch oder per Fax zu informieren, sowie nachfolgend schriftlich zu unterrichten.
6 Aufrechnung und Abtretung
6.1 Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
6.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit uns beruht, nicht geltend machen.
6.3 Sofern keine erhebliche Benachteiligung des Kunden entsteht, sind wir zur Übertragung der sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten berechtigt. In diesem Fall kann der Kunde nach Ankündigung vom Vertrag zurücktreten.
7 Gefahrenübergang
7.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
8 Zahlungsverzug des Kunden
8.1 Ungeachtet der uns sonst zustehenden Rechte, können wir die gelieferten Waren zur Sicherung unserer Rechte zurücknehmen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät. Diese Maßnahme wird dem Kunden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist angekündigt.
8.2 Wir sind berechtigt, ab 30 Tage nach Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8% über dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Kunden müssen wir den Kunden nicht förmlich in Verzug setzen. Andere uns zustehende Rechte bleiben davon unberührt.
9 Annahmeverzug des Kunden
9.1 Nimmt der Kunde die bestellten Waren nicht an, sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Anspruch auf Zahlung bleibt davon unberührt.
10 Gewährleistung
10.1 Die Gewährleistungsfrist bzw. die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung. Ist zur Untersuchung der Mängelfreiheit der Ware eine Einweisung zwingend notwendig, so beginnt die Gewährleistungsfrist unmittelbar nach Durchführung der Einweisung.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Informationen zu melden. Auf unseren Wunsch wird diese Meldung schriftlich erfolgen. Bei der Mängelbeseitigung hat uns der Kunde im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
10.3 Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung sind wir nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als endgültig fehlgeschlagen.
10.4 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat; es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nach, dass die Änderungen oder Eingriffe für den Mangel nicht ursächlich waren.
10.5 Eine Gewährleistung für gebrauchte Waren besteht nicht.
10.6 Verwendet der Kunde Zubehör, das nicht den Vorgaben des Lieferanten oder Herstellers der Hardware entspricht, entfällt die Gewährleistung; es sei denn, der Kunde weist nach, dass das verwendete Zubehör nicht ursächlich für den Mangel ist.
10.7 Sind wir auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen hat, können wir eine Vergütung unseres Aufwands verlangen. Die Höhe dieser Vergütung wird dann auf Basis der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen ermittelt und dem Kunden in Rechnung gestellt.
10.8 Der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist bzw. anhand von handschriftlichen oder maschinell festgehaltenen Ausgaben aufgezeigt werden kann.
10.9 Die Mängelbeseitigung erfolgt grundsätzlich in unserem Hause und innerhalb eines gängigen und zumutbaren Zeitraums. Mängelbeseitigung vor Ort, Leihgerätestellung, Vorab-/Sofortaustausch, etc. fallen nicht unter die Gewährleistung und sind kostenpflichtig.
11 Haftung
11.1 Schadenersatzansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Die Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Der Lieferant haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch, wenn die Schäden durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.2 Wird uns nur leichte Fahrlässigkeit angelastet, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen garantierter Eigenschaften.
11.3 Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre; es sei denn, der Kunde wurde von uns nicht ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch wird in jedem Fall durch die Höhe des Bestellwertes begrenzt.
12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz unserer Firma. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
13 Teilunwirksamkeit und Salvatorische Klausel
13.1 Wenn eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.