Datenschutzkonzepte
DSGVO / EU-DSGVO
Am 14. April 2016 wurde durch das EU-Parlament die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen einheitlich für die gesamte europäische Union regelt.
Sie löste mit einer zweijährigen Übergangsfrist alle vorherigen Datenschutzgesetze ab und ist seit dem 25. Mai 2018 für alle Unternehmen in der EU bindend.
Da es in der EU-Datenschutz-Grundverordnung, inkl. der in Deutschland möglichen Regelungen, viele neuen Richtlinien und Änderungen gibt, die teilweise deutlich über das aktuell noch gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hinausgehen, bzw. von diesem abweichen, muss sich – falls noch nicht geschehen – jedes Unternehmen in Deutschland kurzfristig mit diesem Thema auseinandersetzen.
Wir unterstützen Sie bei der Herstellung eines ordentlichen Datenschutzniveaus:
Vermittlung eines professionellen Datenschutzbeauftragten
Professionelle „Datenschutz-Inventur“
Identifizierung von Schwachsstellen
Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter:innen
Erstellung von gesetzlich geforderten Dokumenten
Erarbeitung einer internen Verarbeitungsübersicht
Wir beraten Sie gerne!
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