Ab Oktober 2022 soll es eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf digitalem Weg geben – so sieht es zumindest ein Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums vor:

Lesen Sie dazu auch diesen Artikel bei Golem.

Unabhängig von dieser Pflicht ist auch heute bereits jeder Arbeitgeber gut daran beraten, auf eine digitale Zeiterfassung zu setzen, denn diese bietet viele Vorteile gegenüber einer Zeiterfassung per Zettelwirtschaft.

Arbeitszeitbuchungen und -konten stehen jederzeit übersichtlich und aktuell zur Verfügung und können automatisiert zur Abrechnung an die Buchhaltung oder den Steuerberater übergeben werden. Ihre Mitarbeiter:innen haben die Möglichkeit einfach am Zeiterfassungs-Terminal in der Firma zu “stempeln” oder können Ihre Arbeitszeiten (auf Wunsch) auch ortsunabhängig per Smartphone oder am PC im Homeoffice erfassen.

Selbst komplexe Regelungen zu Überstunden, Arbeitszeitmodellen oder Rundungsregeln lassen sich automatisieren und erleichtern Ihren Arbeitsalltag. Die Zeiterfassungssoftware von Venabo ist darüber hinaus der zentrale Ort für die Verwaltung von Urlaubstagen, Krankheit und anderen Abwesenheiten inklusive mehrstufigem Antragswesen.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter 02375 / 939269-0

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer speziellen Seite für die digitale Zeiterfassung

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