Der Geschäftsleiter muss angemessene Maßnahmen zur Vorsorge gegen erkennbare Gefahren ergreifen. Dazu gehört in zunehmendem Maße die Cybersicherheit.
Die Verletzung solcher Pflichten kann zu empfindlichen Schäden bis hin zum wirtschaftlichen Ruin des Unternehmens führen, wenn zum Beispiel sämtliche Daten verschlüsselt sind und das Unternehmen das Lösegeld nicht aufbringen will oder kann. Gesellschafter versuchen dann den Geschäftsführer haftbar zu machen. Der muss daher wissen, was notwendig ist, um das Unternehmen zu schützen.

Aber auch Gesellschafter-Geschäftsführer haben im eigenen Interesse diese Pflicht: steht das Unternehmen still, entgeht auch ihnen ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage. Und wenn sie Unternehmen verkaufen wollen, präsentieren Käufer gerne in der letzten Verhandlung ernstliche Bedenken wegen nicht nachgewiesener Cybersicherheit, um noch einmal den Kaufpreis empfindlich herabzusetzen. Stellt sich heraus, dass tatsächlich keine ausreichende Vorsorge getroffen wurde, kann dies, auch wenn noch gar kein Angriff erfolgt ist, zu erheblichen geschäftlichen Schäden führen.

Schließlich können Drittunternehmen, die geschädigt werden, weil in dem betroffenen Unternehmen keine ausreichende Vorsorge getroffen worden war, Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend machen. All diese Gesichtspunkte rücken die IT-Sicherheit immer mehr in den Mittelpunkt.

Termin: 22.07.2025
Uhrzeit: 9:30 bis 11:00 Uhr
Ort: online
Veranstalter: comTeam / comTeach Campus
Kosten pro Teilnehmer: 99,00 € zzgl. ges. MwSt.

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